NonProfit

Gemeinnützige GmbH oder UG

Stiftung

Verein


Non-Profit bedeutet nicht, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielen darf. Im Gegenteil: es ist nach der Abgabenordnung zu einem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Non-Profit meint vielmehr, dass die an dem Unternehmen Beteiligten nicht finanziell von dem Unternehmen profitieren dürfen. Auch ist das Unternehmen verpflichtet, seine erwirtschafteten Gewinne zeitnah für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Gemeinsam haben alle in Deutschland zugelassenen Rechtsformen, dass sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. 

Bei Vereinen liegt die Förderung hierbei in der Regel im Bereich der eigenen Mitglieder (Sport, Kunst, Sammlungen usw.). Dementsprechend gibt es eine Mindestzahl von sieben Mitgliedern bei der Gründung und die Vereinsaktivitäten erfolgen durch die Mitglieder selber, sei es, dass sie eigene Zeit zur Verfügung stellen oder, dass sie in der Organisation tätig sind (Spielpläne, Instandhaltung der Räumlichkeiten und Spielflächen etc.). 

Bei Stiftungen und gGmbH´s liegt die Betonung dagegen nicht in der unmittelbaren Förderung durch die Gründer, sondern auf der mittelbaren finanziellen Förderung. 

Das bedeutet im Klartext:

Gutes Tun durch die eigene Tätigkeit  entspricht einem Verein.

Gutes Tun durch finanzielle Unterstützung entspricht der gGmbH oder Stiftung.

Die beiden letztgenannten Unternehmensformen unterscheiden sich primär durch zwei Aspekte:

Die steuerliche Förderung hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Kapitals liegt im Bereich des Sonderausgabenabzuges (bis zu EUR 750.000). Dies gilt allerdings nur für Gründer, bei denen es sich um Privatpersonen handelt, und nur bei der Gründung von Stiftungen. 

Eine Privatperson wird sich daher in der Regel nicht der Rechtsform einer gGmbH bedienen. Für Unternehmen spielt diese Unterscheidung dagegen keine Rolle, da die steuerliche Förderung im Bereich des Sonderausgabenabzuges ihnen ohnehin nicht zur Verfügung steht.

Bei der gGmbH ist die Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch die Gründer bzw. Gesellschafter wesentlich stärker ausgeprägt, da das GmbH-Gesetz Anwendung findet und die Gesellschafter hiernach z. B. die Geschäftsführung nach Belieben auswechseln können.

Im Ergebnis sollte ein Unternehmen aus den genannten Gründen daher in der Regel die gGmbH vorziehen. Dass gleichwohl viele Unternehmensstiftungen existieren und auch weiterhin gegründet werden, beruht auf der werbewirksameren und bekannteren Rechtsform der Stiftung oder darauf, dass die Stiftung im Rahmen einer Planung der Unternehmensnachfolge als Unternehmensträger dienen soll.

Bei der Wahl der Rechtsform und den Gründungsformalitäten (Satzung, Genehmigungen, Eintragungen) sowie den anschließenden steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wir helfen. Welche Form passt zu Ihnen. Wie fängt man am besten an. Wandelt man den Verein in eine gGmbH? Wie bekommt man eine Stiftung auf die Beine. In Deutschland oder Europa? Lassen Sie uns den weg finden UND beschreiten. Wir haben ein Netzwerk aus Anwälten, Notaren und fleißige Helfer, die Satzungen und Verträge prüfen, beim Schriftwechsel unterstützen und die vielen seelischen und geistigen PS auf die Strasse bringen.